(1) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten im Bereich Übersetzungen und Dolmetschen für den gesamten Geschäftsverkehr zwischen dem Übersetzungs- und Dolmetscherbüro D. Gradinčević (Übersetzer) und dem Auftraggeber (Kunden), unabhängig ob es sich beim Kunden um eine juristische oder natürliche Personen handelt.
(2) Die AGB werden vom Kunden mit Erteilung des Auftrages anerkannt, auch wenn auf diese AGB bei der Annahme einzelner Aufträge durch den Übersetzer nicht mehr Bezug genommen wird. Sie gelten auch für künftige Geschäfte.
(3) Der Anwendung sämtlicher anders lautender Einkaufs- und Lieferbedingungen des Kunden wird hiermit ausdrücklich widersprochen, es sei denn, dass der Übersetzer sie im Einzelfall explizit anerkannt hat.
2. Abweichende Vereinbarungen
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung sorgfältig ausgeführt. Der Kunde erhält die vertraglich vereinbarte Ausfertigung der Übersetzung. Abweichungen, Änderungen oder Nebenvereinbarungen bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer.
(2) Mündliche Auftragsvereinbarungen sind für den Übersetzer nicht bindend.
3. Auftragserteilung, Mitwirkungspflichten des Kunden
(1) Die Auftragserteilung durch den Kunden erfolgt per E-Mail, Fax, Postversand oder telefonisch.
(2) Bei der Auftragserteilung sind vom Kunden Zielsprache, Fachgebiet und besondere Terminologiewünsche sowie besondere Wünsche hinsichtlich der Ausführungsform (äußeres Erscheinungsbild der Übersetzung, Speicherung auf bestimmten Speichermedien und Ähnliches, Anzahl der Ausfertigungen) anzugeben. Ausführungsmängel oder Verzögerungen, die sich aus einer unklaren, unrichtigen oder unvollständigen Auftragserteilung ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.
(3) Ist die Übersetzung für den Druck oder Vervielfältigung bestimmt, hat der Kunde dem Übersetzer vor Anfertigung der Druckversion einen Abzug zu Korrekturzwecken zukommen zu lassen. Namen, Anschriften und Zahlen in der Übersetzung sind vor Drucklegung vom Kunden zu überprüfen.
(4) Informationen und Unterlagen, die zur Erstellung der Übersetzung notwendig sind, hat der Kunde unaufgefordert und bei Auftragsvergabe dem Übersetzer zur Verfügung zu stellen (Glossare des Kunden, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc.). Sollte das übergebene Informationsmaterial nicht ausreichend sein, kann der Übersetzer weiteres themenspezifisches Informationsmaterial beim Kunden anfordern.
(5) Fehler und Verzögerungen, die sich aus der Nichtbeachtung dieser Pflichten ergeben, gehen zu Lasten des Kunden.
4. Auftragsausführung, Lieferfristen
(1) Die Übersetzung wird nach den Grundsätzen ordnungsgemäßer Berufsausübung nach bestem Wissen und Gewissen angefertigt. Sind informatorisches Begleitmaterial oder besondere Anweisungen vom Kunden nicht übermittelt worden, werden Fachausdrücke in allgemein üblicher und allgemein verständlicher Form übersetzt. Der Kunde erhält die Übersetzung in der vereinbarten Form.
(2) Ergibt sich die Bedeutung eines Wortes bei Wörtern mit mehreren Bedeutungen nur aus dem inhaltlichen Zusammenhang des Textes, gehen Übersetzungsfehler zu Lasten des Kunden, wenn dieser das zur Anfertigung der Übersetzung und Angleichung an die beim Kunden eingeführte Firmenterminologie erforderliche begleitende Informationsmaterial (insbesondere Glossare des Kunden, Vorübersetzungen, Abbildungen, Zeichnungen, Tabellen, Abkürzungen etc) dem Übersetzer nicht unaufgefordert vorab ausgehändigt hat. Mängel in der Übersetzung, die auf schlecht lesbare, fehlerhafte oder unvollständige Textvorlagen oder auf fehlerhafte oder falsche kundeneigene Terminologie zurückzuführen sind, fallen nicht in den Verantwortungsbereich des Übersetzers.
(3) Der Übersetzer kann sich zur Auftragsausführung Dritter bedienen.
(4) Lieferfristen werden nach bestem Wissen und Gewissen angegeben und können immer nur voraussichtliche Termine sein. Als verbindlich zugesichert gelten Lieferfristen zwischen Kunden und Übersetzer nur, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Übersetzer bestätigt wurden. Beruht die Nichteinhaltung eines Liefertermins auf höherer Gewalt, so ist der Übersetzer berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist zu verlangen. Weitergehende Rechte, insbesondere Schadensersatzansprüche des Kunden, sind in diesen Fällen ausgeschlossen
(5) Der Versand der Übersetzung erfolgt nach den Wünschen des Kunden per E-Mail, Fax, Post oder Boten. Für Verlust oder Schäden, die auf dem Transportweg entstehen, haftet der Übersetzer nicht. Versendet der Übersetzer die Übersetzung und ihm überlassene Vorlagen auf Verlangen des Kunden unversichert, so geht die Gefahr auf den Kunden über, sobald der Übersetzer die Übersetzung dem Frachtführer oder der sonst zur Ausführung der Versendung bestimmten Person oder Anstalt ausgeliefert bzw. übergeben oder in den Briefkasten zur Weiterbeförderung eingeworfen hat.
5. Vergütung
(1) Der Umfang der Übersetzung wird in der Regel anhand der Normzeilenzahl der fertigen Übersetzung ermittelt. Als Normzeile gelten 50 Zeichen incl. Leerzeichen. Die Berechnung eines Textumfanges wird rechnermäßig erfasst und auf Normzeilen umgerechnet.
(2) Das Übersetzungshonorar kann sowohl nach Normzeilenzahl als auch auf Stundenbasis, unabhängig von der Anzahl der Normzeilen, vereinbart werden.
(3) Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Bezüglich der Höhe des Honorars gilt die jeweils gültige Preisliste des Übersetzers. Abweichungen hiervon bedürfen der Schriftform und der schriftlichen Bestätigung durch den Übersetzer.
(4) Die Vergütung ist nach Fertigstellung der Übersetzung fällig. Dabei ist die Aufrechnung mit bestrittenen Forderungen ausgeschlossen.
(5) Bei Neu- und Privatkunden kann der Übersetzer Vorauskasse oder bei Zustellung der Übersetzung auf dem Postweg Bezahlung durch Nachnahme verlangen.
(6) Bei umfangreichen Übersetzungen oder bei über einen längeren Zeitraum laufenden Aufträgen kann der Übersetzer einen Vorschuss bzw. Teilzahlung nach Teilabschnitten verlangen.
(7) Der Übersetzer hat neben dem vereinbarten Honorar Anspruch auf die Erstattung der tatsächlich angefallenen Aufwendungen.
(8) Für Aufträge, die per Internet, über die Webseite oder als e-Mail erteilt werden, erfolgt Vorauskasse.
6. Mängelbeseitigung, Haftung
(1) Mängel sind dem Übersetzer schriftlich anzuzeigen. Der angezeigte Mangel ist konkret zu bezeichnen. Offensichtliche Mängel sind innerhalb von 2 Wochen nach Erbringung der Übersetzungsleistung dem Übersetzer schriftlich anzuzeigen. Sämtliche Mängelrügen sind im kaufmännischen und im nicht kaufmännischen Verkehr bei offensichtlichen Mängeln nach Ablauf von zwei Wochen nach Erbringung der Leistung sowie im kaufmännischen Verkehr bei erkennbaren Mängeln nach Ablauf von vier Wochen nach Erbringung der Leistung und nach Ablauf von zwei Wochen nach Entdeckung des versteckten Mangels ausgeschlossen. Zur Erhaltung der Rechte des Kunden genügt die rechtzeitige Absendung der Anzeige.
(2) Der Übersetzer ist berechtigt und verpflichtet, angezeigte Mängel der Übersetzung zu beseitigen. Der Kunde muss dem Übersetzer eine angemessene Frist zur Beseitigung des Mangels gewähren.
(3) Eine Haftung für Mängel, die auf der Verletzung von Mitwirkungspflichten des Kunden beruhen oder durch fehlerhafte, unvollständige, terminologisch falsche oder schlecht lesbare Übersetzungsvorlagen verursacht worden sind, besteht nicht.
(4) Der Übersetzer haftet nur für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit. Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit tritt nur bei Verletzung vertragswesentlicher Pflichten ein.
(5) Die Haftung für Schäden, die aufgrund einfacher Fahrlässigkeit als Folge von Mängeln der erbrachten Leistung entstehen (Mangelfolgeschäden), ist ausgeschlossen.
(6) Eine Haftung des Übersetzers für nicht erfüllte Zwecke und Ziele, die der Kunde mit der Übersetzung verfolgt, ist ausdrücklich ausgeschlossen.
(7) Der Kunde übernimmt die Haftung für die Rechte an seinem Text und verpflichtet sich, den Übersetzer bei allen gerichtlichen Schritten sowie jeglicher Haftung durch Ansprüche Dritter schadlos zu halten.
(8) Für den sachlichen Inhalt der Übersetzung wird keine Haftung übernommen.
(9) Die Haftung des Übersetzers gegenüber dem Kunden ist auf jedem Fall höchstens auf den Wert des betreffenden Auftrags bzw. bis zur Höhe des bereits geleisteten Rechnungsbetrags begrenzt.
7. Haftung für Dritte, Dritthaftung
Der Übersetzer haftet nicht für von Dritten verursachte Mängel und Schäden. Ein Rückgriff des Kunden auf den Übersetzer zur Geltendmachung der Schadensersatzansprüche Dritter (Nichtvertragspartner) ist ausgeschlossen.
8. Höhere Gewalt, Kündigung
(1) Der Übersetzer haftet nicht für Schäden, die auf höhere Gewalt (Naturkatastrophen, Netzausfälle, nicht durch eine regelmäßige Anti-Viren-Überprüfung feststellbare Computerviren, Verkehrsstörungen u.a.) zurückzuführen sind. Der Übersetzer hat in diesem Fall das Recht, vom Vertrag zurückzutreten oder vom Kunden eine angemessene Nachfrist zur Ausführung des Auftrages zu verlangen. Schadensersatzansprüche scheiden in diesem Fall aus.
(2) Der Kunde kann den Vertrag bis zur Erstellung der Übersetzung nur aus wichtigem Grund kündigen. Die Kündigung bedarf zu ihrer Gültigkeit der Schriftform. Kündigt der Kunde nach Beginn der Übersetzungstätigkeit, so ist das Honorar für die bereits durch den Übersetzer geleistete Übersetzung fällig. Kündigungen nach Fertigstellung der Übersetzung sind ausgeschlossen.
9. Dolmetschaufträge
Bei Dolmetschaufträgen gilt zusätzlich zu den sonstigen Bestimmungen dieser AGB als vereinbart:
(1) Der Kunde ist bei Dolmetschaufträgen verpflichtet, dem Übersetzer (in dem Fall Dolmetscher) die Art der Dolmetschleistung (Verhandlungs-, Simultan- oder Konse-kutivdolmetschen etc.), die zur Anwendung kommende Dolmetsch- und Konfe-renztechnik, den exakten Veranstaltungsort und -termin, die Zielgruppe sowie die Ansprechpartner rechtzeitig bekannt zu geben.
(2) Die Tätigkeit des Übersetzers (in dem Fall Dolmetschers) beinhaltet die Verdolmetschung mündlicher Ausführungen; schriftliche Übersetzungen während der Veranstaltungen sind gesondert zu vereinbaren und sind nicht durch das Dolmetschhonorar gedeckt.
(3) Das Produkt der Dolmetscherleistung ist ausschließlich zur sofortigen Anhörung bestimmt; eine Aufzeichnung durch Zuhörer oder andere Personen und eine Übertragung ist ohne vorherige Zustimmung des betroffenen Übersetzers (in dem Fall Dolmetschers) nicht zulässig. Die Urheberrechte des Dolmetschers bleiben vorbehalten; ausdrücklich hingewiesen wird auf die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes, der Revidierten Berner Übereinkunft und des Welturheberrechtsabkommens. Auf § 201 StGB (Verletzung der Vertraulichkeit des Wortes) wird verwiesen.
(4) Die tägliche Arbeitszeit des Dolmetschers beträgt bei Abrechnung auf Tagesbasis in der Regel jeweils bis 3 Stunden am Vormittag und am Nachmittag mit einer 1-stündigen Pause. Wird diese Arbeitszeit voraussichtlich überschritten, genehmigt der Auftraggeber zur Sicherstellung einer gleich bleibend hohen Qualität der Dolmetscherleistung bereits vor Beginn der Veranstaltung eine Aufstockung des Dolmetscherteams.
(5) Der Übersetzer (in dem Fall Dolmetscher) unterliegt der strikten beruflichen Schweigepflicht. Er arbeitet nach bestem Wissen und Gewissen und lehnt jede Einflussnahme durch Dritte ab.
(6) Der Kunde verpflichtet sich, dem Übersetzer (in dem Fall Dolmetscher) frühzeitig, mindestens jedoch zwei Wochen vor Veranstaltungsbeginn, entsprechende Einarbei-tungsmaterialien zur fachlichen und terminologischen Vorbereitung zur Verfügung zu stellen. Ein vollständiger Satz von Unterlagen (Programm, Tagesordnung, Namensliste, Protokolle, Berichte, Vorträge usw.), insbesondere Texte, die bei der Veranstaltung verlesen werden, ist spätestens eine Woche vor Veranstaltungsbeginn dem Übersetzer (in dem Fall Dolmetscher) zur Verfügung zu stellen.
Soll ein Text während der Veranstaltung verlesen werden, wird der Kunde den Redner darauf verweisen, dass die Lesegeschwindigkeit für einen zu dolmetschenden Text 100 Wörter in der Minute nicht übersteigen sollte (d.h. 3 Minuten für 1 Seite DIN A 4 mit etwa 1600 Zeichen). Werden Filme während der Sitzung vorgeführt, wird der Filmton nur gedolmetscht, wenn das Skript dem Übersetzer (in dem Fall Dolmetscher) vorab übergeben wurde, der Kommentar in normaler Geschwindigkeit gesprochen und der Filmton unmittelbar in die Kopfhörer des Übersetzers (in dem Fall Dolmetschers) übertragen wird.
(7) Dolmetschleistungen werden nach Stunden- oder Tagessätzen berechnet. Als Mindesthonorar wird für Dolmetschleistungen ein Stundenhonorar (bei Konferenzdolmetschen ein Tageshonorar) berechnet. Angefangene Stunden gelten als ganze Stunden, angefangene Tage als ganze Tage. Ist die Höhe des Honorars nicht explizit vereinbart, so ist eine nach Art und Schwierigkeit angemessene und übliche Vergütung geschuldet. Hierbei gelten mindestens die in der aktuellen Fassung des Justizvergütungs- und Entschädigungsgesetzes aufgeführten Sätze als angemessen und üblich.
(8) Es gilt die jeweils gültige Honorarliste des Übersetzers (in dem Fall Dolmetschers). Alle Angebote und Preise sind freibleibend. Die Preise verstehen sich in Euro, sofern keine andere Valuta vereinbart ist. Alle genannten Preise sind Nettopreise ohne Mehrwertsteuer.
(9) Die vom Übersetzer (in dem Fall Dolmetscher) für den Reiseweg zum Dolmetschort und zurück benötigte Zeit wird mit dem für die Dolmetscherleistung veranschlagten Stundensatz zusätzlich zur Dolmetsch- und Anwesenheitszeit vergütet.
(10) Die Reisebedingungen werden so festgelegt, dass sie weder die Gesundheit des Übersetzers (in dem Fall Dolmetschers) noch die Qualität seiner im Anschluss an die Reise zu erbringenden Leistung beeinträchtigen.
(11) Zum Honorar kommen noch evtl. Nebenkosten wie z. B. Post- und Telefongebühren, Fahrtkosten, Hotel- und Verpflegungskosten sowie die gesetzliche Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer) hinzu.
(12) Das Honorar ist nach Abschluss der Dolmetschleistung fällig.
(13) Außer aus einem anderen wichtigen Grund kann ein bestehender Konferenzdolmetschervertrag vom Übersetzer (in dem Fall Dolmetscher) durch fristlose Kündigung beendet werden, wenn aufgrund von Zahlungsverzug oder anderen Umständen (§ 626 BGB) zu befürchten ist, dass der Honoraranspruch durch den Kunden nicht ausreichend oder nicht rechtzeitig befriedigt wird. Einer besonderen Form der Kündigung bedarf es hierbei nicht.
Irgendwelche Schadenersatzansprüche gegen den Übersetzer (in dem Fall Dolmetscher) können nicht geltend gemacht werden. Bei Kündigung des Vertrages durch den Kunden ist dieser in jedem Fall verpflichtet, den bis zum Vertragsende aufgrund von Arbeitszeitaufwand entstandenen Honoraranspruch des Übersetzers (in dem Fall Dolmetschers) zu erfüllen.
Maßgebend für den Zeitaufwand sind dann ausschließlich die Aufzeichnungen des Übersetzers (in dem Fall Dolmetschers). Kündigt der Kunde einen für Dolmetscherdienste entstandenen Vertrag, so hat er außer einer Vergütung für die bis dahin geleisteten Verwaltungs- und Vorbereitungsarbeiten eine angemessene Verdienstausfallentschädigung für den bestellten, aber nicht in Anspruch genommenen Dolmetscher zu zahlen, welche folgende Höhe erreicht: Kündigungen bis 14 Tage vor Beginn des Einsatzes kostenfrei; bis 7 Tage vor Beginn des Einsatzes 25 % des Auftragswertes; bis 3 Arbeitstage vor Beginn des Einsatzes 50 % des Auftragswertes; weniger als 3 Arbeitstage vor Beginn des Einsatzes 100 % des Auftragswertes.
10. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind sofort nach Erhalt fällig, spätestens jedoch innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungsdatum zahlbar. Zu zahlen ist jeweils der in der Rechnung ausgewiesene Endbetrag ohne Abzug per Banküberweisung oder bar. Alle Preise verstehen sich zuzüglich der jeweiligen gesetzlichen Umsatzsteuer (Mehrwertsteuer).
11. Eigentumsvorbehalt
(1) Die Übersetzung bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Vergütung Eigentum des Übersetzers.
(2) Der Kunde erwirbt das Nutzungsrecht an der Übersetzung erst mit der vollständigen Bezahlung der Vergütung.
(3) Der Übersetzer kann im Streitfall bis zum Abschluss des Verfahrens das Zurückbehaltungsrecht sowohl an der Übersetzung als auch an den ihm vom Kunden überlassenen Materialien, die zu Beweis- oder Klärungszwecken dienen könnten, in Anspruch nehmen.
12. Urheberrecht
(1) Der Übersetzer ist Inhaber des Urheberrechts an der Übersetzung.
(2) Der Kunde stellt den Übersetzer von urheberrechtlichen Ansprüchen frei, die aufgrund der Übersetzung - auch von Dritten - an den Übersetzer gestellt werden könnten.
13. Datenschutz
(1) Der Übersetzer verpflichtet sich, über den Inhalt der zu übersetzenden Dokumente, über das ihm aus Anlass des Auftrages überlassene Informationsmaterial sowie über alle ihm in Zusammenhang mit dem Geschäftsverhältnis, aber nicht bereits veröffentlichen Informationen in Medien (z.B. Presse, Radio, Fernsehen, Internet oder sonstige Publikationen) bekannt gewordenen Tatsachen Stillschweigen zu bewahren.
(2) Die Zusammenarbeit mit ebenfalls der Geheimhaltungspflicht unterliegenden Mitarbeitern stellt keine Verletzung dieser Pflicht dar.